ADOBE


Software-Lizenzvertrag


BITTE LESEN SIE DIESEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIESE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG KOPIEREN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE (IN DER FOLGE ALS „KUNDE“ BEZEICHNET) ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH LIZENZBESCHRÄNKUNGEN GEMÄSS ZIFFER 4, BESCHRÄNKTER GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6 UND 7 UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GEMÄSS ZIFFER 8 SOWIE DIE SONDERBESTIMMUNGEN UND AUSNAHMEN GEMÄSS ZIFFER 16. DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS DIESER VERTRAG DIESELBE GÜLTIGKEIT BESITZT WIE EINE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VOM KUNDEN UNTERZEICHNETE VEREINBARUNG. DIESER VERTRAG KANN GEGENÜBER DEM KUNDEN GELTEND GEMACHT WERDEN. WENN DER KUNDE DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT ZUSTIMMT, DARF ER DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN.


Möglicherweise besteht zwischen dem Kunden und Adobe direkt ein weiterer schriftlicher Vertrag (z. B. ein Volumenlizenzvertrag), der diesen Vertrag ganz oder teilweise ergänzt oder ersetzt. Die Software wird ausschließlich zu den Bedingungen dieses Vertrags LIZENZIERT und NICHT VERKAUFT. Die Verwendung von Materialien und Dienstleistungen von Adobe und anderen Anbietern, die in der Software enthalten sind oder auf die über die Software zugegriffen wird, kann zusätzlichen Bestimmungen unterliegen. Hinweise zu Materialen anderer Anbieter finden Sie unter http://www.adobe.com/go/thirdparty_de.


Die Software kann den Computer des Kunden dazu veranlassen, AUTOMATISCH EINE VERBINDUNG ZUM INTERNET HERZUSTELLEN. Die Software muss unter Umständen auch aktiviert oder registriert werden. Zusätzliche Informationen über Aktivierung, Internetzugang und Datenschutz finden Sie in Ziffer 14 und 16.


1. Definitionen.


1.1 „Adobe“ steht für Adobe Systems Incorporated, eine nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware gegründete Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in 345 Park Avenue, San Jose, California 95110, USA, wenn dieser Vertrag vom Kunden in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko abgeschlossen wird. In anderen Fällen steht „Adobe“ für Adobe Systems Software Ireland Limited, 4-6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Irland.


1.2 „Adobe Runtime(s)“ bedeutet Adobe AIR, Adobe Flash Player, Shockwave Player oder Authorware Player.


1.3 „Kompatibler Computer“ bezeichnet einen Computer mit der in der Dokumentation empfohlenen Betriebssystem- und Hardwarekonfiguration.


1.4 „Computer“ bezeichnet einen virtuellen oder physischen elektronischen Arbeitsplatzrechner, der Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Tischcomputer, tragbare Rechner, Tablet-Computer, Mobilgeräte, Telekommunikationsgeräte, mit dem Internet verbundenen Geräte und Hardwareprodukte zum Betrieb verschiedenster Produktivitäts-, Unterhaltungs- und sonstiger Softwareanwendungen.


1.5 „Kunde“ bezeichnet Sie und jede juristische Person, die die Software erhalten hat und für die sie verwendet wird, wie beispielsweise Ihren Arbeitgeber.


1.6 „Internes Netzwerk“ bezeichnet eine private, geschützte Netzwerkquelle, die nur Arbeitnehmern und einzelnen Vertragspartnern (das heißt zeitweilig beschäftigten Arbeitnehmern) einer genau bezeichneten Gesellschaft oder einer anderen Geschäftseinheit zugänglich ist. Internes Netzwerk umfasst nicht das Internet oder etwaige andere gemeinschaftliche Netzwerke, die öffentlich zugänglich sind, wie z. B. Mitgliedschaften oder auf Abonnement beruhende Gruppen, Vereinigungen oder ähnliche Organisationen.


1.7 „Ausgabedatei“ bezeichnet eine vom Kunden mit der Software erstellte Ausgabedatei.


1.8 „Zulässige Anzahl“ bedeutet eins (1), sofern in einer gültigen von Adobe gewährten Lizenz (z. B. Volumenlizenz) nichts Anderweitiges festgelegt ist.


1.9 „Software“ umfasst (a) sämtliche Informationen, mit denen dieser Vertrag geliefert wird, wie u. a. (i) alle Softwaredateien und sonstigen Computerinformationen, (ii) eigentumsrechtlich geschützte Skriptlogik, die in exportierten Dateiformaten eingebettet ist oder im Rahmen eines Online-Diensts von Adobe verwendet wird, (iii) Muster und Bestandsfotos, Bilder, Audio, Grafiken und andere künstlerische Werke, die mit der Adobe-Software gebündelt sind oder von Adobe auf der Website von Adobe zur Verwendung mit der Software von Adobe bereitgestellt werden und nicht von Adobe oder Dritten durch separate Dienstleistungen (sofern im entsprechenden Dienst nichts anderes angegeben ist) erhalten werden („Inhaltsdateien“), (iv) dazugehöriges schriftliches Erläuterungsmaterial und entsprechende Dateien („Dokumentation“) und (v) Schrifttypen und (b) alle veränderten Versionen und Kopien von sowie alle Updates, Upgrades und Ergänzungen zu solchen Informationen, die dem Kunden von Adobe gleich zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden, soweit dies nicht unter separaten Bestimmungen geschieht (zusammenfassend „Updates“).


2. Softwarelizenz; Mitgliedschaft.


2.1 Softwarelizenz. Ziffer 2.1 gilt für Kunden, die eine Softwarelizenz, aber keine auf Mitgliedschaft beruhende Lizenz oder Dienstleistung wie z. B. eine Creative Cloud-Mitgliedschaft (siehe Ziffer 2.2) erworben haben.


2.1.1 Lizenzerteilung. Vorbehaltlich der ständigen Einhaltung dieses Vertrags und der Bezahlung der entsprechenden Lizenzgebühren durch den Kunden gewährt Adobe dem Kunden eine nicht ausschließliche und eingeschränkte Lizenz zur Installation und Verwendung der Software (a) im Vertragsgebiet oder in der Region, in dem bzw. der der Kunde die Software von Adobe oder einem autorisierten Fachhändler von Adobe oder wie anderweitig in der Dokumentation festgelegt erwirbt („Vertragsgebiet“), (b) während der Laufzeit einer derartigen Lizenz („Lizenzlaufzeit“), (c) im Umfang des Lizenztyps und auf der zulässigen Anzahl von kompatiblen Computern des Kunden gemäß der Dokumentation und (d) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags und der entsprechenden Dokumentation. Sofern in diesem Vertrag, in der entsprechenden Dokumentation oder zum Zeitpunkt des Kaufs nicht anderweitig definiert, hat die Lizenz eine unbefristete Laufzeit. Bei Ablauf oder Kündigung der Lizenzlaufzeit kann die Software ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sein. Bei Ablauf oder Kündigung der Lizenzlaufzeit darf der Kunde die Software nicht mehr verwenden, es sei denn, der Kunde hat die Lizenz verlängert. Die hierin erteilte Lizenz wird bezüglich der Verwendung bestimmter Produkte und Komponenten, die in der Software enthalten sein können, wie beispielsweise Schrifttypensoftware, Acrobat, After Effects, Adobe Presenter, Contribute, Flash Player, Flash Builder, Digital Publishing Suite und Adobe Runtimes durch spezielle Bestimmungen in Ziffer 16 ergänzt.


2.1.2 Lizenztypen.


2.1.2.1 Software ohne Seriennummer. Die Software oder Teile der Software, die während der Lizenzlaufzeit ohne Seriennummer geliefert werden, dürfen nur zu Demonstrations-, Evaluierungs- und Schulungszwecken im Rahmen eines Einsatzplans auf beliebig vielen kompatiblen Computern installiert werden, und zwar nur dann, wenn Ausgabedateien bzw. andere durch eine derartige Verwendung erstellte Materialien nur zu internen, nicht gewerblichen und nicht produktiven Zwecken genutzt werden. DIE SOFTWARE OHNE SERIENNUMMER WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. DER ZUGRIFF AUF AUSGABEDATEIEN, DIE DURCH DERARTIGE SOFTWARE OHNE SERIENNUMMER ERSTELLT WERDEN, UND DEREN VERWENDUNG ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN.


2.1.2.2 Evaluierungssoftware. Die Software oder Teile der Software, die mit einer Seriennummer mit der Bezeichnung „für Bewertungszwecke“ oder einer anderen ähnlichen Bezeichnung (wie z. B. unter einem separaten Vertrag als „EVAL“ gelieferte Software oder Seriennummern) geliefert werden („Evaluierungssoftware“), dürfen nur zu Demonstrations-, Evaluierungs- und Schulungszwecken während der Lizenzlaufzeit auf der zulässigen Anzahl kompatibler Computer installiert und verwendet werden, und zwar nur dann, wenn Ausgabedateien bzw. andere durch eine derartige Verwendung erstellte Materialien nur zu internen, nicht gewerblichen und nicht produktiven Zwecken genutzt werden. DIE EVALUIERUNGSSOFTWARE WIRD „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ BEREITGESTELLT. DER ZUGRIFF AUF AUSGABEDATEIEN, DIE DURCH DERARTIGE EVALUIERUNGSSOFTWARE ERSTELLT WERDEN, UND DEREN VERWENDUNG ERFOLGEN AUSSCHLIESSLICH AUF EIGENES RISIKO DES KUNDEN.


2.1.2.3 Abonnementversion. Im Falle von Software, die auf Abonnementbasis erhältlich ist, („Abonnementversion“) kann der Kunde die Abonnementversion nur auf der zulässigen Anzahl kompatibler Computer während der Lizenzlaufzeit installieren und verwenden. Vorbehaltlich der zulässigen Anzahl von Computern für die Abonnementversion kann Adobe dem Kunden gestatten, die letzte vorherige Abonnementversion und die aktuelle Abonnementversion während der Laufzeit auf demselben Computer zu installieren und zu verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Adobe den Softwaretyp (wie spezielle Komponenten, Versionen, Plattformen, Sprachen usw.), der in der Abonnementversion enthalten ist, jederzeit ändern kann und dem Kunden gegenüber für eine derartige Änderung keinerlei Haftung übernimmt. Für den laufenden Zugriff auf eine Abonnementversion ist Folgendes erforderlich: (a) eine wiederkehrende Internetverbindung zur Aktivierung, Erneuerung und Validierung der Lizenz, (b) wiederkehrende Bezahlung der Abonnementgebühren an Adobe oder ihre autorisierten Fachhändler und (c) Annahme der Abonnementbedingungen und Zusatzbestimmungen, die unter http://www.adobe.com/go/paymentterms_de oder zum Zeitpunkt des Kaufs verfügbar sind, durch den Kunden. Wenn Adobe die wiederkehrende Bezahlung der Abonnementgebühren nicht erhält oder die Lizenz nicht von Zeit zu Zeit überprüfen kann, kann die Software ohne zusätzliche Benachrichtigung deaktiviert werden, bis Adobe die Zahlung erhält oder die Lizenz überprüft.


2.1.3 Verwendung auf tragbaren oder Heimcomputern. Vorbehaltlich der Beschränkungen in Ziffer 2.1.4 darf der Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software gemäß Ziffer 2.1 installiert ist, („Hauptbenutzer“) eine zweite Kopie der Software zur ausschließlichen Verwendung auf einem tragbaren oder Heimcomputer installieren, vorausgesetzt, dass die Software auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet wird wie die Software auf dem Hauptcomputer.


2.1.4 Beschränkungen der Zweitnutzung durch Volumenlizenznehmer. Wurde die Software im Rahmen eines Adobe Volumenlizenzprogramms oder -vertrags (z. B. Adobe Volumenlizenzierung) von einem anderen Lizenznehmer als einem Volumenlizenznehmer in einer Bildungseinrichtung bezogen, darf die gemäß Ziffer 2.1.3 erstellte Zweitkopie der Software nur zum Vorteil und für die Geschäftszwecke des entsprechenden Volumenlizenznehmers genutzt werden.


2.1.5 Dualboot-Plattform. Die Software ist zur Verwendung auf einer bestimmten Betriebssystemplattform lizenziert. Der Kunde muss für die Verwendung der Software auf jeder einzelnen Betriebssystemplattform eine eigene Lizenz erwerben. Wenn der Kunde die Software beispielsweise auf der Mac OS- und Windows-Betriebssystemplattform auf einem Gerät installieren möchte, auf dem diese beiden Plattformen ausgeführt werden (d. h. auf einem Dualboot-Rechner), muss er zwei Lizenzen für die Software erwerben. Dies ist auch dann der Fall, wenn zwei Versionen der Software für jeweils eine andere Betriebssystemplattform auf demselben Datenträger geliefert werden.


2.1.6 Verbreitung von einem Server. Der Kunde darf, wie laut Dokumentation gestattet, ein Abbild der Software auf einen Dateiserver innerhalb des internen Netzwerks des Kunden kopieren („Server“), um die Software auf Computer innerhalb des gleichen internen Netzwerks zur Verwendung gemäß Ziffer 2 herunterzuladen und auf diesen zu installieren.


2.1.7 Serververwendung.


2.1.7.1 Wie laut separatem Bestelldokument oder Dokumentation gestattet und vorbehaltlich der Lizenzbeschränkungen gemäß diesem Vertrag kann der Kunde die Software auf einem Server ausschließlich zu dem Zweck installieren, um einer Einzelperson von einem Computer in demselben internen Netzwerk („Netzwerkbenutzer“) den Zugriff auf die Software und deren Verwendung zu ermöglichen. Der Netzwerkbenutzer, der auf dem Server Zugang zu derartiger Software hat, wird als „Serversoftwarebenutzer“ bezeichnet. Die gesamte Anzahl der Serversoftwarebenutzer (nicht die Anzahl der gleichzeitigen Benutzer) darf die zulässige Anzahl nicht übersteigen. Wenn der Kunde beispielsweise 10 Softwarelizenzen erworben hat (die zulässige Anzahl ist 10) und die Software auf einem Server installiert, darf der Kunde nur bis zu 10 Serversoftwarebenutzern den Zugang zur Software gestatten (auch wenn der Kunde mehr als 10 Netzwerkbenutzer oder weniger als 10 gleichzeitige Benutzer der Software hat).


2.1.7.2 Zur Klarstellung wird ohne Einschränkung darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Bestimmungen es dem Kunden nicht gestatten, die Software wie folgt zu installieren oder auf die Software (direkt oder über Befehle, Daten oder Anweisungen) zuzugreifen: (a) von oder an einem anderen Computer, der nicht Teil des internen Netzwerks des Kunden ist, (b) zur Ermöglichung von Web-Hosted-Dienstleistungen oder öffentlich zugänglichen Web-Hosted-Dienstleistungen, (c) durch eine natürliche oder juristische Person, die zur Verwendung, zum Herunterladen, zur Vervielfältigung oder zur anderweitigen Nutzung der Funktionen der Software nicht durch eine gültige Lizenz von Adobe berechtigt ist, (d) als Komponente von Systemen, Ablaufplänen oder Diensten, die mehr als der zulässigen Anzahl von Benutzern zugänglich ist, oder (e) für Tätigkeiten, die nicht durch einen Einzelbenutzer initiiert werden (z. B. automatische Serververarbeitung).


2.2 Mitgliedschaft. Diese Ziffer 2.2 gilt für Kunden, die eine auf Mitgliedschaft beruhende Lizenz oder Dienstleistung wie z. B. eine Creative Cloud-Mitgliedschaft erworben haben (gemeinsam als „Mitgliedschaft“ bezeichnet).


2.2.1 Online-Dienste von Adobe im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft. Vorbehaltlich der ständigen Einhaltung dieses Vertrags und gegebenenfalls der Bezahlung der entsprechenden Mitgliedschaftsgebühren durch den Kunden gewährt Adobe dem Kunden das nicht ausschließliche und beschränkte Recht, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Vertrags und der zusätzlichen Nutzungsbedingungen (siehe Definition in Ziffer 14.1.3 weiter unten) auf die Software und den zugehörigen Online-Dienst von Adobe (siehe Beschreibung in Ziffer 16.4.1) im Zuge der Mitgliedschaft im Vertragsgebiet zuzugreifen und diese zu nutzen.


2.2.2 Softwarelizenz im Zusammenhang mit Mitgliedschaft. Vorbehaltlich der ständigen Einhaltung dieses Vertrags und gegebenenfalls der Bezahlung der entsprechenden Mitgliedschaftsgebühren durch den Kunden gewährt Adobe dem Kunden das nicht ausschließliche und beschränkte Recht, die Software (a) im Vertragsgebiet, (b) während des Zeitraums, in dem die Mitgliedschaft aktuell und aktiv ist („Laufzeit der Mitgliedschaft“), und (c) gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags und der zugehörigen Dokumentation zu installieren und zu verwenden. Bei Ablauf oder Kündigung der Mitgliedschaft (x) kann die Software ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise nicht mehr funktionsfähig sein und (y) darf der Kunde die Software nicht mehr verwenden, es sei denn, er hat die Mitgliedschaft verlängert. Alle Bestimmungen, die wie in diesem Vertrag festgelegt für die jeweilige Software gelten, bleiben auch weiterhin für den Kunden und die Verwendung derartiger Software durch den Kunden in Kraft.


2.2.3 Beschränkungen. Der Kunde erklärt sich mit den folgenden zusätzlichen Bedingungen und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft einverstanden: (a) Adobe kann den Softwaretyp (wie spezielle Produkte, Komponenten, Versionen, Plattformen, Sprachen usw.), den die Mitgliedschaft umfasst, jederzeit ändern und übernimmt dem Kunden gegenüber für eine derartige Änderung keinerlei Haftung, (b) es kann während der Laufzeit der Mitgliedschaft jederzeit erforderlich sein, dass der Kunde eine Verbindung zum Internet herstellen und sich anmelden muss, (c) die Software kann jederzeit ohne Benachrichtigung automatisch eine Verbindung zum Internet herstellen, um die Mitgliedschaft des Kunden zu überprüfen, und (d) der Kunde darf anderen nicht ermöglichen oder erlauben, die Software als Kunde zu verwenden.


2.3 Inhaltsdateien. Unbeschadet anderslautender Bestimmungen in den „Read me“-Dateien, der Dokumentation oder anderen Lizenzen im Zusammenhang mit den Inhaltsdateien darf der Kunde alle Inhaltsdateien verwenden, anzeigen, ändern, vervielfältigen und verteilen. Der Kunde darf die Inhaltsdateien allerdings nicht einzeln vertreiben (d. h. in Fällen, in denen diese den eigentlichen Wert des vertriebenen Produkts ausmachen), und der Kunde hat keinen Anspruch auf Markenrechte hinsichtlich Inhaltsdateien oder Ableitungen davon. Keine hierin enthaltene Bestimmung hat Auswirkungen auf die Eigentumsrechte an der Software laut Ziffer 3.


2.4 Beispiel-Anwendungscode. Der Kunde darf den Quellcode jener Teile des Softwareprogramms, die in der Begleitdokumentation ausdrücklich als Beispielcode, Beispiel-Anwendungscode, Codeausschnitte, ActionScript-Klassendateien oder Musterkomponenten (einzeln jeweils „Beispiel-Anwendungscode“) ausgewiesen sind, ausschließlich zwecks Entwurf, Entwicklung und Erprobung von mit Hilfe von Adobe-Softwareprogrammen entwickelten Websites und Anwendungen ändern. Der Beispiel-Anwendungscode (gleich ob verändert oder nicht) darf jedoch nur kopiert und vertrieben werden, wenn alle nachstehend genannten Bedingungen erfüllt sind: (a) Der Kunde vertreibt nur den kompilierten Beispiel-Anwendungscode in Objektcode-Form zusammen mit seiner Anwendung, (b) der Kunde integriert den Musteranwendungscode nicht in für die Entwicklung von Websites bestimmte Produkte oder Anwendungen und (c) der Kunde verwendet zur Vermarktung seiner Anwendung keine Namen, Logos, Symbole oder anderen Marken von Adobe. Der Kunde verpflichtet sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrieb seiner Anwendung ergeben.


2.5 Programmiersprachen. Die Software kann Teile des ExtendScript SDK und Pixel Bender SDK umfassen. Gemäß den Einschränkungen laut Ziffer 2 gewährt Adobe dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und kostenlose Lizenz zur Verwendung der Komponenten des ExtendScript SDK und Pixel Bender SDK ausschließlich zur internen Entwicklung von Anwendungsprogrammen, die zur Nutzung mit Produkten von Adobe konzipiert sind. Außer wie in Ziffer 2.5 ausdrücklich festgelegt, dürfen keine Teile des ExtendScript SDK oder Pixel Bender SDK geändert oder vertrieben werden. Der Kunde verpflichtet sich, Adobe von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen einschließlich Anwaltskosten freizustellen bzw. Adobe gegen mögliche Klagen zu verteidigen, die sich aus einem derartigen Vertrieb ergeben.


2.6 Kopien der Dokumentation. Der Kunde ist berechtigt, eine angemessene Anzahl von Kopien der Dokumentation zur internen Verwendung im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software anzufertigen.


3. Rechte an geistigem Eigentum.


Die Software und alle autorisierten Kopien, die der Kunde hiervon macht, sind geistiges Eigentum von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten. Struktur, Organisation und Quellcode der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Adobe Systems Incorporated und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten und anderer Staaten sowie durch internationale Verträge. Außer wie hierin ausdrücklich festgelegt werden dem Kunden gemäß diesem Vertrag keine Rechte am geistigen Eigentum an der Software erteilt. Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind Adobe und ihren Lieferanten vorbehalten.


4. Einschränkungen und Bedingungen.


4.1 Schutzrechtliche Vermerke. Jede zulässige Kopie der Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumentation), die der Kunde anfertigt, muss dieselben Urheberrechts- und Schutzrechtsvermerke tragen, die auch auf oder in der Software selbst enthalten sind.


4.2 Verwendungsbedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur auf die gemäß diesem Vertrag zulässige Art und nicht auf eine Weise zu verwenden, die nicht der Konzeption oder Dokumentation entspricht.


4.3 Keine Änderungen. Sofern nicht gemäß Ziffer 2 oder 16 ausdrücklich gestattet, ist dem Kunden das Ändern, Portieren, Anpassen oder Übersetzen der Software nicht gestattet.


4.4 Keine Rückentwicklung. Sofern gemäß Ziffer 16.1 nicht ausdrücklich gestattet, ist der Kunde nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren bzw. zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln.


4.5 Keine Entbündelung. Die Software kann verschiedene Anwendungen und Komponenten enthalten, den Zugriff auf verschiedene Online-Dienste von Adobe ermöglichen, verschiedene Plattformen und Sprachen unterstützen und dem Kunden auf verschiedenen Trägern und in mehreren Kopien zur Verfügung gestellt werden. Ungeachtet dessen wurde die Software als einzelnes Produkt entwickelt und dem Kunden so überlassen. Sie darf nur als einzelnes Produkt auf Computern, wie hierin gestattet, verwendet werden. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in der Dokumentation ist der Kunde nicht verpflichtet, sämtliche Teile der Software zu installieren. Der Kunde darf jedoch nicht einzelne Komponenten der Software von den übrigen Teilen der Software zur Nutzung auf verschiedenen Computern trennen.


4.6 Keine Übertragung.


4.6.1 DER KUNDE DARF SEINE RECHTE AN DER SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOFTWARE, DIE AUS DEM INTERNET HERUNTERGELADEN WURDE) NICHT VERMIETEN, VERLEIHEN, VERKAUFEN, UNTERLIZENZIEREN, ABTRETEN ODER ÜBERTRAGEN, ODER DAS KOPIEREN DER SOFTWARE WEDER IN TEILEN NOCH ALS GANZES AUF DEN COMPUTER EINES ANDEREN BENUTZERS ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON GENEHMIGEN, AUSGENOMMEN IN DEN HIER AUSDRÜCKLICH ERLAUBTEN FÄLLEN.


4.6.2 Außer im Zusammenhang mit Softwareprodukten für Bildungseinrichtungen (wie in Ziffer 16.3 definiert), Vorabversionssoftware (wie in Ziffer 16.2 definiert), Evaluierungssoftware, nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Softwarekopien (wie in Ziffer 16.2 definiert) oder Software, die im Rahmen eines Volumenlizenzierungsprogramms von Adobe bezogen wurde, und vorbehaltlich Ziffer 4.6.3 ist der Kunde berechtigt, seine Rechte zur Verwendung der Software auf eine andere natürliche oder juristische Person dauerhaft zu übertragen, sofern: (a) der Kunde (i) diesen Vertrag und (ii) die Seriennummer(n), die auf von Adobe oder ihrem autorisierten Vertriebshändler zur Verfügung gestellten Medien enthaltene Software und jede sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert, verpackt oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früheren Versionen (wie in Ziffer 5 weiter unten definiert) und (iii) alle Kopien der Schrifttypensoftware ebenfalls an diese natürliche oder juristische Person überträgt, (b) der Kunde keine Updates, früheren Versionen und Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehält und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen der Kunde eine wirksame Softwarelizenz erworben hat. Weitere Informationen zur Übertragung von im Rahmen eines Volumenlizenzierungsprogramms erworbener Software finden Sie unter http://www.adobe.com/go/volumepolicies_de.


4.6.3 Wenn die Software eine wiederkehrende Aktivierung oder Registrierung erfordert und Adobe dem Antrag des Kunden auf Befreiung von der Anforderung einer derartigen wiederkehrenden Aktivierung oder Registrierung stattgibt, endet zusätzlich zu den in den Aktivierungsbedingungen (wie in Abschnitt 14.3 definiert) festgelegten Beschränkungen das Recht auf dauerhafte Übertragung gemäß Ziffer 4.6.2 mit sofortiger Wirkung, sobald einem derartigen Antrag stattgegeben wird.


4.7 Kein Servicebüro. Der Kunde darf die Software nicht auf Servicebürobasis verwenden oder anbieten. Ziffer 16.6.3 enthält eine beschränkte Ausnahme nur für Schrifttypensoftware.


4.8 Nutzungsbeschränkungen für Adobe Runtime. Der Kunde darf Adobe Runtime nicht auf Geräten verwenden, die keine PCs sind, oder mit einer integrierten oder einer Geräteversion eines Betriebssystems nutzen. Der Kunde darf Adobe Runtime beispielsweise u. a. nicht auf (a) mobilen Geräten, Digitalempfängern, tragbaren Geräten, Telefonen, Spielkonsolen, Fernsehgeräten, DVD-Spielern, Mediencentern (ausgenommen Windows XP Media Center Edition und ihre Folgeversionen), digitalen Werbetafeln oder anderen digitalen Schildern, Internetanwendungen oder anderen mit dem Internet verbundenen Geräten, PDAs, medizinischen Geräten, Geldautomaten, telematischen Geräten, Spielautomaten, Haustechnik-Systemen, Kiosken, fernbedienten Geräten oder anderen elektronischen Verbrauchergeräten, (b) betreiberbasierten mobilen, Kabel-, Satelliten- oder Fernsehsystemen oder (c) anderen Geräten mit einem geschlossenen System verwenden. Weitere Informationen zur Lizenzierung von Adobe Runtimes finden Sie unter http://www.adobe.com/go/licensing_de.


4.9 Vertragsgebiet. Die Verwendung der Software und der Zugriff auf die Online-Dienste von Adobe sind dem Kunden nur im Vertragsgebiet und unter Einhaltung der unter http://www.adobe.com/go/activation_de festgelegten Aktivierungsbedingungen gestattet. Adobe kann die hierin erteilte Lizenz kündigen oder die Mitgliedschaft bzw. den Zugriff auf die Online-Dienste von Adobe aussetzen, wenn Adobe zum Schluss kommt, dass der Kunde die Software oder Online-Dienste von Adobe außerhalb des Vertragsgebiets verwendet.


5. Updates.


Wenn die Software ein Update einer früheren Version der Software von Adobe ist („frühere Version“), setzt die Verwendung dieses Updates durch den Kunden voraus, dass er die frühere Version behält. Wenn der Kunde dieses Update also gemäß Ziffer 4.6 gültig überträgt, muss der Kunde auch die frühere Version übertragen. Eine Verwendung dieses Updates zusätzlich zur früheren Version ist nur auf demselben Computer gestattet, auf dem die frühere Version installiert ist und verwendet wird. Etwaige Verpflichtungen von Adobe zur Unterstützung früherer Versionen während der Lizenzlaufzeit können mit der Verfügbarkeit dieses Updates enden. Eine anderweitige Verwendung des Updates ist nicht gestattet. Für zusätzliche Updates kann dem Kunden durch Adobe eine Lizenz mit zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen erteilt werden.


6. Beschränkte Gewährleistung.


Sofern in einem separaten Vertrag zwischen Adobe und einem Softwarelizenznehmer nicht anderweitig festgelegt, gewährleistet Adobe der natürlichen oder juristischen Person, die erstmals eine Lizenz für die Verwendung der Software gemäß den Bedingungen dieses Vertrags erwirbt, dass die Software (a) für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen oder (b) während der Lizenzlaufzeit ab Erhalt der Software („Gewährleistungsfrist“), je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist, bei Verwendung auf einem kompatiblen Computer im Wesentlichen in der Lage ist, die im Benutzerhandbuch beschriebenen Funktionen auszuführen. Geringfügige Abweichungen von den Beschreibungen im Benutzerhandbuch begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Diese beschränkte Gewährleistung gilt jedoch nicht für folgende Komponenten, die OHNE MÄNGELGEWÄHR und ohne Gewährleistung bereitgestellt werden: (i) Korrektursoftware, (ii) Schrifttypensoftware, (iii) Vorabversionssoftware, Testsoftware Startsoftware, Bewertungen, Produktmuster, Evaluierungssoftware und unverkäufliche Musterkopien der Software, (iv) Websites, Online-Dienste von Adobe, Online-Dienste von Drittanbietern, (v) Zertifizierungsdienste (siehe Ziffer 16) sowie (vi) von Adobe kostenlos durch Herunterladen von einer Adobe-Website zur Verfügung gestellte Software. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser Gewährleistungsfrist unter Vorlage des Kaufbelegs bei der Kundendienstabteilung von Adobe geltend gemacht werden. Weitere Informationen zu Gewährleistungsansprüchen finden Sie unter http://www.adobe.com/go/support_de. Die Gesamthaftung von Adobe und ihren Tochter- und Schwesterorganisationen im Zusammenhang mit einem derartigen Gewährleistungsanspruch und die ausschließlichen Ansprüche des Kunden im Rahmen einer Gewährleistung beschränken sich nach Wahl von Adobe auf Unterstützung der Software auf der Grundlage des Gewährleistungsanspruchs, Ersatz der Software oder, wenn eine Unterstützung oder ein Ersatz nach Ermessen von Adobe nicht durchführbar sind, die Erstattung der vom Kunden gegebenenfalls an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM KUNDEN SPEZIELLE RECHTE. DEM KUNDEN STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. In Ziffer 16 finden Sie länderspezifische Bestimmungen, oder setzen Sie sich mit dem Kundendienst von Adobe in Verbindung.


7. Haftungsausschluss.


DIE GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 6 UND ETWAIGE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, SIND DIE EINZIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSMITTEL, DIE FÜR DIESE SOFTWARE GELTEN. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTELN SCHLIESSEN ADOBE, IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN, LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER (SIEHE UNTENSTEHENDE DEFINITION) ALLE GARANTIEN, BESTIMMUNGEN, ZUSICHERUNGEN UND BEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR AUS, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN, INSBESONDERE HINSICHTLICH LEISTUNG, SICHERHEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG, MARKTGÄNGIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZES, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT UND BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE. ABGESEHEN VON DIESEN ERTEILTEN UND GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTELN WERDEN DIE SOFTWARE SOWIE DER ZUGANG ZU WEBSITES SOWIE ONLINE-DIENSTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN VON ADOBE ODER ANDEREN ANBIETERN OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT. DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS IST IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN MÖGLICHERWEISE UNWIRKSAM. DEM KUNDEN STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ZU, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, DIE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. Die Bedingungen gemäß Ziffer 7 und 8 gelten auch nach Ablauf dieses Vertrags, ungeachtet, aus welchem Grund der Vertrag abläuft. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software nach Ablauf dieses Vertrags noch weiterverwendet werden darf bzw. dass die Nutzungsrechte nach Ablauf des Vertrags verlängert werden.


8. Haftungsbeschränkung.


MIT AUSNAHME DER VON ADOBE OBEN AUSDRÜCKLICH GEWÄHRTEN RECHTSBEHELFE UND ETWAIGER RECHTSBEHELFE, DIE VON RECHTS WEGEN NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN, ÜBERNEHMEN ADOBE SOWIE IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN, LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE DEM KUNDEN GEGENÜBER KEINE HAFTUNG FÜR VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER ENTGANGENE ERSPARNISSE, BETRIEBSUNTERBRECHUNGSSCHÄDEN, PERSONENSCHÄDEN ODER MANGELNDE SORGFALT ODER ANSPRÜCHE DRITTER, AUCH WENN EIN VERTRETER VON ADOBE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN UNTERRICHTET WAR. DIE GESAMTE HAFTUNG VON ADOBE UND IHREN TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN, LIEFERANTEN UND ZERTIFIZIERUNGSDIENSTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES IST IN JEDEM FALL AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER GEGEBENENFALLS FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. DIESE EINSCHRÄNKUNG GILT SELBST FÜR DEN FALL EINER GRUNDLEGENDEN ODER WESENTLICHEN VERTRAGSVERLETZUNG ODER EINER VERLETZUNG GRUNDLEGENDER ODER WESENTLICHER BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES. Nicht beschränkt wird im Rahmen dieses Vertrags die Haftung von Adobe im Falle von Tod oder Verletzung von Personen, wenn dies auf Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung seitens Adobe zurückzuführen ist. Adobe handelt im Namen ihrer Tochter- und Schwesterorganisationen, Lieferanten und Zertifizierungsdienste zu dem Zweck, Verpflichtungen, Garantien und Haftungsansprüche abzuwehren, auszuschließen und einzuschränken, jedoch nicht in anderer Hinsicht und für andere Zwecke.


DIE VORSTEHENDEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN SOWEIT NACH ANWENDBAREM RECHT IN DER RECHTSORDNUNG DES KUNDEN ZULÄSSIG. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN BESTIMMTEN RECHTSORDNUNGEN UNTER UMSTÄNDEN UNGÜLTIG. DER KUNDE HAT UNTER UMSTÄNDEN RECHTE, DIE GEMÄSS VERBRAUCHERSCHUTZ- UND ANDEREN GESETZEN NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN. ADOBE VERSUCHT NICHT, GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE ODER RECHTSBEHELFE DES KUNDEN IN EINEM GESETZLICH NICHT ZULÄSSIGEN MASS EINZUSCHRÄNKEN. LÄNDERSPEZIFISCHE INFORMATIONEN FINDEN SIE IN ZIFFER 16.


9. Exportbestimmungen.


Der Kunde bestätigt, dass die Software den Ausfuhrbestimmungen der USA unterliegt und der Kunde die Ausfuhrbestimmungen einhält. Die direkte oder indirekte Ausfuhr oder Wiederausfuhr ist dem Kunden in den folgenden Fällen untersagt: (a) in ein Land, das Ausfuhrbeschränkungen der USA unterliegt (u. a. Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan und Syrien), (b) an einen Endbenutzer, von dem der Kunde weiß oder begründeterweise annimmt, dass er diese zur Planung, Entwicklung oder Herstellung von Kern-, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketensystemen, Trägerraketensystemen und Raketensonden oder unbemannten Luftfahrzeugsystemen verwenden wird, oder (c) an einen Endbenutzer, dem von einer Bundesbehörde der USA die Teilnahme an US-Exportgeschäften untersagt wurde. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, in seiner Rechtsordnung geltende Gesetze zu befolgen, die sich auf sein Recht zur Einfuhr, Ausfuhr oder Verwendung der Software auswirken können. Wenn Adobe von einem Verstoß Kenntnis hat, darf Adobe unter Umständen keine Wartungs- und Unterstützungsdienste für die Software erbringen.


10. Geltendes Recht.


Wenn der Kunde ein Konsument sind, der die Software nur für persönliche nicht geschäftliche Zwecke verwendet, unterliegt dieser Vertrag dem geltenden Recht des Landes, in dem der Kunde die Lizenz zur Verwendung der Software erworben haben. Wenn der Kunde kein derartiger Konsument ist, unterliegt dieser Vertrag dem geltenden materiellen Recht (a) des US-Bundesstaats Kalifornien, wenn der Kunde eine Softwarelizenz in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Mexiko erwirbt; (b) Japans, wenn der Kunde eine Softwarelizenz in Japan erwirbt; oder (c) Singapurs, wenn der Kunde eine Softwarelizenz erwirbt und sich in einem Mitgliedsland der Vereinigung südostasiatischer Staaten, in Festlandchina, in der Sonderverwaltungszone Hongkong, in der Sonderverwaltungszone Macao, in Taiwan oder in der Republik Korea befindet; oder (d) von England und Wales, wenn der Kunde eine Softwarelizenz in einem Land außerhalb der oben genannten Länder erwirbt. Nicht ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, sind die jeweils zuständigen Gerichte im Bezirk Santa Clara, Kalifornien (bei Anwendbarkeit kalifornischen Rechts); das Bezirksgericht Tokio, Japan (bei Anwendbarkeit japanischen Rechts); und die zuständigen Gerichte in London, England (bei Anwendbarkeit englischen oder walisischen Rechts). Falls das Recht Singapurs gilt, werden alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung, einschließlich aller Fragen bezüglich ihrer Existenz, Gültigkeit oder Kündigung, gemäß der jeweils geltenden Schiedsgerichtsordnung des internationalen Schiedsgerichts in Singapur (diese Schiedsgerichtsordnung gilt als durch Bezugnahme in diesen Paragraphen aufgenommen) durch ein Schiedsverfahren in Singapur endgültig beigelegt. Es wird ein von beiden Parteien gemeinsam gewählter Schiedsrichter eingesetzt. Wird der Schiedsrichter nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab der schriftlichen Anfrage durch eine Vertragspartei zur Einleitung eines Schiedsverfahrens ausgewählt, ist die Auswahl des Schiedsrichters vom Vorsitzenden des internationalen Schiedsgerichts in Singapur zu treffen. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Unbeschadet etwaiger Bestimmungen dieses Vertrags können Adobe oder der Kunde einen beliebigen anderen Richter, Verwaltungsbeamten oder eine andere Behörde mit jeglichen anderen Maßnahmen betrauen, einschließlich einstweiliger Verfügungen, effektiver Vertragserfüllung oder anderer billigkeitsrechtlicher Ansprüche, bevor rechtliche bzw. Schiedsverfahren eingeleitet werden oder während diese stattfinden, um die Rechte und Interessen der jeweiligen Partei zu schützen oder bestimmte Bedingungen durchzusetzen, die für vorläufige Rechtsbehelfe in Frage kommen. Dieser Vertrag unterliegt weder (x) den Kollisionsnormen jedweder Rechtsordnung noch (y) dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf oder dem (z) US-amerikanischen Software-Lizenzgesetz UCIT, deren Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.


11. Allgemeine Bestimmungen.


Sollte sich herausstellen, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. In Bezug auf die Interpretation und Auslegung dieses Vertrages ist nur die englische Version dieses Vertrages gültig. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Adobe und dem Kunden bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Vorankündigungen hinsichtlich der Software.


12. Hinweis für US-Regierungsbehörden als Endbenutzer.


12.1 Lizenzierung von Adobe-Technologie an US-Regierungsbehörden. Der Kunde erklärt, dass die Lizenz für die Adobe-Software, soweit diese zum Erwerb durch eine US-Behörde oder in deren Auftrag vergeben wird, gemäß den Bestimmungen von 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 (für zivile Behörden) und 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202-1 und 227.7202-4 (für das Verteidigungsministerium) erteilt wird. Ist der Endbenutzer eine US-Regierungsbehörde, so verpflichtet sich Adobe, alle anwendbaren Gesetze zur Chancengleichheit anzuwenden, einschließlich der Bestimmungen von Rechtsverordnung (Executive Order) 11246, einschließlich Ergänzungen, Abschnitt 402 des Gesetzes zur Wiedereingliederungshilfe für Vietnam-Veteranen (Vietnam Era Veterans Readjustment Assistance Act) von 1974 (38 USC 4212), und Abschnitt 503 des Rehabilitationsgesetzes (Rehabilitation Act) von 1973, einschließlich Ergänzungen, sowie der Vorschriften in 41 CFR, 60-1 bis 60-60, 60-250 und 60-741. Die Gesetze und Vorschriften über aktive Förderungsmaßnahmen zugunsten von Minderheiten im vorgenannten Satz sind als Bezug in diesen Vertrag aufzunehmen.


12.2 Handelswaren. Für US-Regierungsbehörden als Endbenutzer ist die Software eine Handelsware im Sinne von 48 C.F.R. Abschnitt 2.101, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „Dokumentation für kommerzielle Computersoftware“ im Sinne von 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 bzw. 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202. Gemäß 48 C.F.R. Abschnitt 12.212 bzw. 48 C.F.R. Abschnitt 227.7202-1 bis 227.7202-4 wird die Lizenz für die kommerzielle Computersoftware und die Dokumentation für kommerzielle Computersoftware US-Behörden als Endbenutzer (a) nur als Handelsware und (b) nur mit denjenigen Rechten gewährt, die auch für alle anderen Endbenutzer gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags gelten. Unveröffentlichte Rechte nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten bleiben vorbehalten.


13. Einhaltung von Lizenzen.


Wenn es sich beim Kunden um ein Unternehmen, eine Gesellschaft oder eine Organisationen handelt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass neben der von der Software durchgeführten Überprüfung der Lizenzeinhaltung Adobe oder ihr bevollmächtigter Vertreter nach einer entsprechenden Benachrichtigung sieben (7) Geschäftstage im Voraus berechtigt ist, die Aufzeichnungen, Systeme und Einrichtungen des Kunden höchstens einmal alle zwölf (12) Monate zu überprüfen, um zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software oder Dienste von Adobe gemäß den Bestimmungen gültiger Adobe-Lizenzen erfolgt. So ist Adobe beispielsweise berechtigt, jene Aufzeichnungen des Kunden zu überprüfen, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob Installationen der Software serienmäßig vorgenommen wurden, und der Kunde ist verpflichtet, Adobe derartige Aufzeichnungen nach einer entsprechenden Aufforderung durch Adobe unverzüglich zu übermitteln. Darüber hinaus muss der Kunde Adobe innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Anforderung durch Adobe alle Unterlagen und Informationen bereitstellen, die von Adobe angefordert werden, um zu gewährleisten, dass seine Nutzung jeglicher Adobe-Software mit seinen gültigen Lizenzen von Adobe konform ist. Weitere Informationen zur Serialisierung finden Sie unter http://www.adobe.com/go/elicensing_de.


14. Internetzugang und Datenschutz.


14.1 Automatische Internetverbindung. Die Software kann den Computer des Kunden ohne Benachrichtigung veranlassen, automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen und mit einer Website oder Domäne von Adobe zu kommunizieren, um u. a. die Lizenz zu überprüfen und dem Kunden zusätzliche Informationen, Leistungsmerkmale und Funktionen zur Verfügung stellen kann. Sofern in Ziffer 14.2 bis 14.7 nichts anderes festgelegt ist, gelten die folgenden Bestimmungen für jede Verbindung, die die Software automatisch zum Internet herstellt:


14.1.1 Wenn die Software eine Verbindung zum Internet herstellt und mit einer Website von Adobe kommuniziert, gelten die Datenschutzrichtlinien von Adobe, wobei unerheblich ist, ob die Verbindung automatisch oder auf ausdrücklichen Wunsch des Benutzers hergestellt wird. Laut Datenschutzrichtlinien von Adobe ist eine Verfolgung von Website-Besuchen erlaubt. In den Richtlinien wird eingehend auf eine derartige Verfolgung sowie die Verwendung von Cookies, Zählpixeln und ähnlichen Einrichtungen eingegangen.


14.1.2 Wenn die Software über das Internet eine Verbindung zu Adobe herstellt, werden von der Software gemäß der Online-Datenschutzrichtlinie von Adobe, die unter http://www.adobe.com/go/privacy_de eingesehen werden kann, („Datenschutzrichtlinie“) bestimmte Kundendaten erfasst und an Adobe weitergeleitet.


14.1.3 Wenn der Kunde auf einen Online-Dienst von Adobe (wie in Ziffer 16.4 weiter unten definiert) zugreift oder die Software aktiviert oder registriert, können zusätzliche Daten wie die Adobe-ID, der Benutzername und das Kennwort des Kunden gemäß der Datenschutzrichtlinie und den zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die für den entsprechenden Online-Dienst von Adobe gelten, (gemeinsam mit den Adobe.com-Nutzungsbedingungen und sonstigen anwendbaren Bedingungen als „zusätzliche Nutzungsbedingungen“ bezeichnet) an Adobe übermittelt und von Adobe gespeichert werden.


14.1.4 Soweit gesetzlich zulässig oder wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt, kann Adobe (a) dem Kunden Nachrichten über Transaktionen senden, um den Online-Dienst von Adobe oder die Aktivierung oder Registrierung der Software oder des Online-Diensts von Adobe zu erleichtern, oder (b) unter Verwendung von Informationen wie beispielsweise Plattformversion, Softwareversion, Lizenzstatus und Sprache produktinternes Werbematerial übermitteln, um Informationen über die Software und andere Produkte und Dienste von Adobe bereitzustellen.


14.2 Aktualisierungen. Die Software kann den Computer des Kunden ohne zusätzliche Benachrichtigung dazu veranlassen, (von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen Abständen) automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, (a) um zu überprüfen, ob Updates zum automatischen Herunterladen auf seinen Computer und zur Installation verfügbar sind, und (b) um Adobe zu melden, ob die Software erfolgreich installiert wurde.


14.3 Aktivierung. Zur Verwendung der Software muss der Kunde unter Umständen (a) eine Adobe-ID erlangen, (b) die Software aktivieren oder erneut aktivieren, (c) die Software registrieren oder (d) die Mitgliedschaft bestätigen. In diesem Zusammenhang kann der Computer des Kunden dazu veranlasst werden, bei der Installation, beim Start oder danach regelmäßig ohne Benachrichtigung eine Verbindung zum Internet herzustellen. Nach Herstellung der Verbindung erfasst die Software Daten und übermittelt diese an Adobe, wie unter http://www.adobe.com/go/activation_de („Aktivierungsbedingungen“) beschrieben. Die Software oder der Kunde kann auch von Adobe Informationen zur Lizenz, zum Abonnement oder zur Mitgliedschaft des Kunden erhalten. Adobe kann derartige Informationen verwenden, um eine betrügerische oder unbefugte Verwendung, die nicht in Übereinstimmung mit einer gültigen Lizenz, einem Abonnement oder einer Mitgliedschaft erfolgt, festzustellen oder zu verhindern. Wenn die Software nicht aktiviert oder registriert oder das Abonnement oder die Mitgliedschaft nicht bestätigt wird oder Adobe eine betrügerische oder unbefugte Verwendung der Software feststellt, kann dies zur Folge haben, dass die Funktionalität der Software eingeschränkt wird oder die Software nicht mehr funktionsfähig ist oder das Abonnement oder die Mitgliedschaft gekündigt oder ausgesetzt wird.


14.4 Deaktivierung. Der Kunde kann die Software auf seinem Computer deaktivieren und deinstallieren, um die Software auf einem anderen Computer gemäß diesem Vertrag zu installieren und aktivieren („Deaktivierung“), wie unter http://www.adobe.com/go/activation_de genauer beschrieben. Zur Deaktivierung ist eine Internetverbindung erforderlich.


14.5 Inanspruchnahme von Online-Diensten. Die Software kann den Computer des Kunden ohne zusätzliche Benachrichtigung dazu veranlassen, von Zeit zu Zeit oder in regelmäßigen Abständen automatisch eine Verbindung zum Internet herzustellen, um auf Inhalte und Dienste zuzugreifen, die Adobe oder ein Dritter wie in Ziffer 16.4 beschrieben zur Verfügung stellt (Online-Dienste). Die Software kann ohne zusätzliche Benachrichtigung auch herunterladbare Materialien von diesen Online-Diensten automatisch aktualisieren, damit diese Dienste auch im Offline-Betrieb umgehend zur Verfügung stehen.


14.6 Digitale Zertifikate. Die Software verwendet digitale Zertifikate (wie in Ziffer 16.5 beschrieben) zur Identifizierung herunterladbarer Dateien (z. B. Anwendungen und Inhalte) und der Herausgeber dieser Dateien. Adobe AIR verwendet z. B. digitale Zertifikate zur Identifizierung des Herausgebers von Adobe AIR-Anwendungen. Die Adobe Acrobat-Produktfamilie verwendet digitale Zertifikate auch zur Ausstellung und Validierung von Signaturen in PDF-Dokumenten und zur Validierung zertifizierter PDF-Dokumente. Bei der Validierung eines digitalen Zertifikats kann der Computer des Kunden eine Verbindung zum Internet herstellen.


14.7 Einstellungsmanager. Die Software kann Flash Player umfassen. Bei Verwendung von Flash Player können bestimmte Benutzereinstellungen als LSO (Local Shared Object/gemeinsam genutztes lokales Objekt) auf dem Computer des Kunden gespeichert werden. Sie stehen mit der Flash Player Instanz auf dem Computer in Zusammenhang und ermöglichen dem Kunden die Anpassung von Laufzeitfunktionen. Der Einstellungsmanager für Flash Player ermöglicht die Änderung derartiger Einstellungen. So kann der Kunde die Speicherung gemeinsam genutzter lokaler Objekte durch Dritte beschränken oder zulassen, dass Inhalte von Dritten auf das Mikrofon und die Kamera seines Computers zugreifen. Weitere Informationen zur Konfiguration der Einstellungen der Flash Player Version des Kunden einschließlich Informationen zur Deaktivierung gemeinsam genutzter lokaler Objekte im Einstellungsmanager für Flash Player finden Sie unter http://www.adobe.com/go/settingsmanager_de. Weitere Informationen zu gemeinsam genutzten lokalen Objekten finden Sie unter http://www.adobe.com/go/flashplayer_security_de.


15. Rechner-Rechner-Verbindung.


Die Software kann ohne zusätzliche Benachrichtigung über die Verbindung des Kunden zu einem lokalen Netz automatisch eine Verbindung zu anderer Software von Adobe herstellen. Dabei kann die Software im lokalen Netz bekanntgeben, dass sie zur Kommunikation mit anderer Software von Adobe verfügbar ist. Bei einer derartigen Verbindung kann die IP-Adresse der Verbindung des Kunden an das lokale Netz übertragen werden.


16. Sonderbestimmungen und Ausnahmen.


Diese Ziffer enthält Sonderbestimmungen in Bezug auf bestimmte Produkte und Komponenten der Software sowie beschränkte Ausnahmen zu den obigen Vertragsbedingungen. Soweit Regelungen in dieser Ziffer in Widerspruch mit anderen Bedingungen dieses Vertrages stehen, haben die Regelungen dieser Ziffer Vorrang.


16.1 Keine Beeinträchtigung, Bestimmungen des Europäischen Wirtschaftsraum, vorgeschriebener Hinweis für Australien.


16.1.1 Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte einer Partei nicht beeinträchtigen, einschließlich Parteien, die als Verbraucher handeln. Für Verbraucher in Neuseeland, die die Software für persönliche Zwecke (nicht für geschäftliche Zwecke) erhalten, unterliegt dieser Vertrag beispielsweise den Bestimmungen des „Consumer Guarantees Act“ (Verbraucherschutzgesetz).


16.1.2 Wenn der Kunde die Software im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erworben hat, seinen gewöhnlichen Aufenthalt im EWR hat und ein Konsument ist (d. h. wenn die Software zu persönlichen, nicht geschäftlichen Zwecken verwendet wird), gilt Ziffer 6 (Beschränkte Gewährleistung) bezüglich des Erwerbs und der Verwendung der Software durch den Kunden nicht. Stattdessen gewährleistet Adobe für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Erwerb, dass die Software die im jeweiligen Benutzerhandbuch beschriebenen Funktionalitäten („die vereinbarten Funktionalitäten“) bereitstellt, wenn sie auf einem kompatiblen Computer betrieben wird. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Funktionen begründen keine Gewährleistungsansprüche. DIESE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR SOFTWARE, DIE DER KUNDE ALS VORAB- ODER TESTVERSION, STARTSOFTWARE ODER PRODUKTMUSTER VERWENDET, ODER FÜR SCHRIFTTYPENSOFTWARE ODER FÜR SOFTWARE, DIE AUFGRUND VON ÄNDERUNGEN, DIE DER KUNDE VORGENOMMEN HAT, NICHT FUNKTIONIERT. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen muss der Kunde die Kundendienstabteilung von Adobe während eines Zeitraums von 2 Jahren benachrichtigen und einen Kaufbeleg für die Software vorlegen. Adobe teilt dem Kunden dann mit, ob die Software einen Defekt aufweist oder ob der Fehler auf eine unsachgemäße Installation durch den Kunden zurückzuführen ist (in diesem Fall erhält der Kunde von Adobe Unterstützung). Wenn die Software einen Defekt aufweist, kann der Kunde bei Adobe eine Rückerstattung oder eine reparierte oder Ersatzkopie der Software beantragen. Entsprechenden Anträgen ist ein Kaufbeleg beizulegen. Wenn der Gewährleistungsanspruch des Kunden berechtigt ist, erhält er von Adobe eine reparierte oder Ersatzkopie der Software, sofern dies Adobe angemessen erscheint. Anderenfalls erhält der Kunde von Adobe eine Rückerstattung. Wenn Sie Fragen zur Gewährleistung haben, setzen Sie sich bitte mit dem Kundendienst von Adobe in Verbindung.


Die Bestimmungen gemäß Ziffer 8 (Haftungsbeschränkung) gelten auch weiterhin für alle Gewährleistungsansprüche, die der Kunde im Zusammenhang mit der Verwendung der Software stellt. Ungeachtet dessen haftet Adobe für unmittelbare Schäden, die im Falle einer Verletzung dieses Vertrags durch Adobe angemessenerweise vorhersehbar sind. Es empfiehlt sich, alle zur Vermeidung oder Minderung von Schäden angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere das Erstellen von Sicherungskopien der Software und der Computerdaten des Kunden.


In diesem Vertrag und insbesondere in Ziffer 16.1.2 werden die Rechte (einschließlich der gesetzlichen Rechte) beschrieben, die dem Kunden im Falle von Schwierigkeiten bei der Verwendung der Software zustehen. Wenn die dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte über die hierin beschriebenen Rechte hinausgehen, gelten die dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte.


16.1.3 Keine in diesem Vertrag enthaltene Bestimmung (einschließlich Ziffer 4.4) schränkt ein nicht verzichtbares Recht auf Dekompilierung der Software ein, das dem Kunden nach geltendem Recht unter Umständen zusteht. Wenn der Kunde beispielsweise in der Europäischen Union (EU) ansässig sind, kann er unter bestimmten Bedingungen laut geltendem Recht berechtigt sein, die Software zu dekompilieren, wenn dies erforderlich ist, um Interoperabilität zwischen der Software und einem anderen Softwareprogramm herzustellen, und er zuerst bei Adobe die dazu notwendigen Informationen angefordert und Adobe dem Kunden entsprechende Informationen nicht bereitgestellt hat. Eine derartige Dekompilierung darf nur vom Kunden oder von jemandem durchgeführt werden, der berechtigt ist, eine Kopie der Software im Namen des Kunden zu verwenden. Adobe ist berechtigt, vor der Bereitstellung derartiger Informationen angemessene Bedingungen festzulegen. Alle von Adobe gemäß diesem Vertrag bereitgestellten oder vom Kunden erhaltenen Informationen dürfen vom Kunden nur zu den hierin aufgeführten Zwecken verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Informationen an Dritte weiterzugegeben bzw. dazu zu nutzen, um eine Software zu entwickeln, die dieser Software im Wesentlichen ähnlich ist, oder zu einem anderen Zweck zu verwenden, durch den das Urheberrecht von Adobe oder ihren Lizenzgebern verletzt wird.


16.1.4 Wenn der Kunde die Software in Australien erwirbt, gilt die folgende Bedingung unbeschadet etwaiger anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag:


HINWEIS FÜR VERBRAUCHER IN AUSTRALIEN:


Für unsere Produkte gelten Gewährleistungen, die gemäß dem australischen Verbraucherschutzgesetz nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung im Falle eines erheblichen Mangels und auf eine Entschädigung für jeden anderen angemessenerweise vorhersehbaren Verlust oder Schaden. Sie haben des Weiteren Anspruch auf eine Reparatur oder einen Ersatz, wenn die Produkte keine akzeptable Qualität aufweisen und der Mangel keinen erheblichen Mangel darstellt. Für unsere Softwareprodukte gilt auch eine beschränkte Gewährleistung für die Dauer von 90 Tagen von Adobe Systems Software Ireland Limited mit Sitz in 4–6 Riverwalk, Citywest Business Campus, Dublin 24, Irland, wie in diesem Vertrag festgelegt. Wenn Ihre Produkte die in der Benutzerdokumentation beschriebenen allgemeinen Leistungsmerkmale und Funktionen während des Zeitraums von 90 Tagen nach der Auslieferung an Sie nicht bereitstellen, rufen Sie bitte den Adobe-Kundendienst unter der Nummer 1800 614 863 an, und teilen Sie die Produktnummer, die Seriennummer und den Kaufbeleg mit. Sie müssen das Softwareprodukt unter Umständen auf eigene Kosten an die Ihnen mitgeteilte Adresse zurückschicken. Die Rechte gemäß dieser Gewährleistung gelten zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die Ihnen von Gesetzes wegen zustehen können.


16.2 Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion. Wenn es sich bei der Software um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt („Vorabversionssoftware“), gelten die Bedingungen dieser Ziffer. Die Vorabversionssoftware ist nicht das endgültige Produkt von Adobe und kann Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme aufweisen, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Möglicherweise wird die Vorabversionssoftware von Adobe nie kommerziell vertrieben. Wenn der Kunde die Vorabversionssoftware gemäß einem gesonderten schriftlichen Vertrag erhalten hat, wie z. B. dem Lizenzvertrag für Vorabversionen von Software von Adobe Systems Incorporated, unterliegt die Verwendung durch den Kunden ebenfalls einem solchen Vertrag. Der Kunde muss alle Kopien der Vorabversionssoftware auf Aufforderung durch Adobe hin oder sofern Adobe diese Software öffentlich kommerziell anbietet (je nachdem, was zuvor eintritt), unverzüglich vernichten oder zurückgeben. DIE NUTZUNG DER VORABVERSIONSSOFTWARE DURCH DEN KUNDEN ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO. SIEHE ZIFFERN 6 UND 8 FÜR GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN, DIE FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE GELTEN.


16.3 Software für Bildungseinrichtungen. Wenn es sich bei der Software um Software für Bildungseinrichtungen handelt (d. h. Software, die allein für die Verwendung durch Endbenutzer in Bildungseinrichtungen hergestellt und vertrieben wird), darf der Kunde die Software nur verwenden, wenn er im Rahmen der für ihn geltenden Rechtsordnung als Endbenutzer in Bildungseinrichtungen gilt. Besuchen Sie http://www.adobe.com/go/edu_purchasing_de, um zu prüfen, ob Sie teilnahmeberechtigt sind. Auf http://www.adobe.com/go/store_de können Sie mit der Verknüpfung „Buying Adobe Products Worldwide“ (Kauf von Adobe-Produkten auf der ganzen Welt) einen autorisierten Adobe-Fachhändler für Bildungseinrichtungen suchen.


16.4 Online-Dienste.


16.4.1 Von Adobe bereitgestellt. Die Software ermöglicht dem Kunden den Zugang zu Inhalten und verschiedenen Diensten auf Websites, die von Adobe oder ihren Tochter- und Schwesterorganisationen unterhalten werden („Online-Dienste von Adobe“). Zu derartigen Online-Diensten von Adobe zählen u. a. Adobe BrowserLab, Adobe CS Review, Business Catalyst, Digital Publishing Suite, Acrobat.com, Search for Help und Willkommen-Bildschirme für Produkte. In einigen Fällen kann ein Online-Dienst von Adobe als Funktion oder Erweiterung in der Software erscheinen, obwohl er auf einer Website unterhalten wird. Um auf einen Online-Dienst von Adobe zuzugreifen, muss der Kunde unter Umständen die Software aktivieren, eine Adobe-ID erlangen, den zusätzlichen Nutzungsbedingungen zustimmen oder eine separate Gebühr bezahlen. Online-Dienste von Adobe sind unter Umständen nicht in sämtlichen Sprachen und für Einwohner aller Länder verfügbar, und Adobe kann die Verfügbarkeit eines Online-Dienstes von Adobe jederzeit und gleich aus welchem Grund ändern oder einstellen. Adobe behält sich auch das Recht vor, für den Zugriff auf einen zuvor kostenlos angebotenen Online-Dienst von Adobe bzw. für dessen Inanspruchnahme ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Ziffer 14 enthält wichtige Informationen bezüglich Internetverbindung und Kundendatenschutz. Wie in Ziffer 14 dargelegt, unterliegt die Inanspruchnahme eines Online-Dienstes von Adobe über die Software den Datenschutzrichtlinien von Adobe (http://www.adobe.com/go/privacy_de), den Adobe.com-Nutzungsbedingungen (http://www.adobe.com/go/terms_de) und zusätzlichen Nutzungsbedingungen, die dem Kunden zum entsprechenden Zeitpunkt mitgeteilt werden.


16.4.2 Von Dritten bereitgestellt. Die Software ermöglicht dem Kunden unter Umständen Zugang zu Websites, die von Dritten unterhalten und über die Waren, Informationen, Software und Dienste angeboten werden („Online-Dienste von Drittanbietern“). Zu derartigen Online-Diensten von Drittanbietern zählt u. a. Kodak EasyShare Gallery. Der Zugang des Kunden zu Online-Diensten von Drittanbietern und deren Inanspruchnahme unterliegen den Vertragsbedingungen, Haftungsausschlüssen und Hinweisen, die auf einer solchen Website angebracht sind oder anderweitig mit solchen Online-Diensten von Drittanbietern zusammenhängen. Adobe kontrolliert und billigt keine Online-Dienste von Drittanbietern und übernimmt für diese keine Haftung. Sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und einem Dritten in Zusammenhang mit einem Online-Dienst von einem Drittanbieter, einschließlich der Datenschutzrichtlinien des Drittanbieters und der Verwendung personenbezogener Informationen, Lieferung und Bezahlung von Waren und Dienstleistungen und sämtlicher anderer Bestimmungen, Bedingungen, Gewährleistungen und Zusicherungen in Zusammenhang mit solchen Geschäften, betreffen allein den Kunden und den Dritten. Online-Dienste von Drittanbietern sind unter Umständen nicht in sämtlichen Sprachen und für Einwohner aller Länder verfügbar, und Adobe kann die Verfügbarkeit eines Online-Diensts von Drittanbietern jederzeit und gleich aus welchem Grund ändern oder einstellen.


16.4.3 SOFERN ADOBE, IHRE TOCHTER- UND SCHWESTERORGANISATIONEN ODER DRITTE NICHT AUSDRÜCKLICH IN EINER SEPARATEN VEREINBARUNG ETWAS ANDERES VEREINBAREN, NUTZT DER KUNDE DIE ONLINE-DIENSTE VON ADOBE UND DRITTANBIETERN AUF EIGENES RISIKO GEMÄSS DEN GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN IN ZIFFERN 7 UND 8.


16.5 Digitale Zertifikate.


16.5.1 Verwendung. Digitale Zertifikate werden von Zertifizierungsdiensten Dritter einschließlich der Anbieter von Dokumentzertifizierungsdiensten von Adobe (CDS), die unter http://www.adobe.com/go/partners_cds_de aufgelistet sind, und der AATL-Anbieter (Liste der von Adobe genehmigten Zertifikate), die unter http://www.adobe.com/go/aatl_de aufgeführt sind, (kollektiv als „Zertifizierungsdienste“ bezeichnet) erstellt oder können selbst ausgestellt werden.


16.5.2 Bestimmungen. Der Erwerb und die Verwendung von digitalen Zertifikaten sowie das damit verbundene Vertrauen unterliegen der Verantwortung des Kunden und der Verantwortung eines Zertifizierungsdienstes. Bevor der Kunde auf ein zertifiziertes Dokument, eine digitale Signatur oder Zertifizierungsdienste vertraut, sollte er die geltenden Bedingungen durchlesen, zu denen der jeweilige Zertifizierungsdienstanbieter die Dienste anbietet, insbesondere z. B. Bezugsverträge, Vereinbarungen mit vertrauenden Parteien, Zertifizierungsrichtlinien und Geschäftsgepflogenheiten. Weitere Informationen zu CDS-Anbietern von Adobe finden Sie unter http://www.adobe.com/go/partners_cds_de und zu AATL-Anbietern von Adobe unter http://www.adobe.com/go/aatl_de.


16.5.3 Bestätigung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass (a) die Software aufgrund von Konfiguration oder externen Problemen eine Signatur als gültig anzeigen kann, obwohl ein digitales Zertifikat vor dem Zeitpunkt der Verifizierung widerrufen oder abgelaufen sein kann, wodurch die digitale Signatur oder das Zertifikat gültig zu sein scheint, obwohl dies nicht der Fall ist, (b) die Sicherheit und Integrität eines digitalen Zertifikats aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterzeichners des Dokuments, des entsprechenden Zertifizierungsdienstanbieters oder eines anderen Dritten gefährdet sein können und (c) es sich um ein selbst ausgestelltes und nicht von einem Zertifizierungsdienstanbieter ausgefertigtes Zertifikat handeln kann. DIE ENTSCHEIDUNG, OB DER KUNDE AUF EIN ZERTIFIKAT VERTRAUT, LIEGT AUSSCHLIESSLICH IN SEINER VERANTWORTUNG. DIE VERWENDUNG DIGITALER ZERTIFIKATE ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO, ES SEI DENN, EIN ZERTIFIZIERUNGSDIENSTANBIETER ERTEILT DEM KUNDEN EINE GESONDERTE SCHRIFTLICHE GARANTIE.


16.5.4 Drittbegünstigte. Der Kunde stimmt zu, dass der Zertifizierungsdienstanbieter, auf den er vertraut, ein Drittbegünstigter dieses Vertrags und somit berechtigt ist, die Bestimmungen dieses Vertrags in seinem eigenen Namen in gleicher Weise wie Adobe durchzusetzen.


16.5.5 Haftungsfreistellung. Der Kunde stimmt zu, Adobe und den betreffenden Zertifizierungsdienstanbieter (außer im Rahmen seiner ausdrücklich festgelegten Bedingungen) von allen Haftungs-, Verlust-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen und -klagen (einschließlich aller damit verbundenen angemessenen Auslagen und Kosten sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung), die aus oder in Zusammenhang mit der Verwendung durch den Kunden oder dem Vertrauen auf einen Dienst des entsprechenden Anbieters entstehen, freizustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Vertrauen in ein abgelaufenes oder widerrufenes Zertifikat, (b) inkorrekte Verifizierung eines Zertifikats, (c) Verwendung eines Zertifikats, das nicht im Rahmen der geltenden Bestimmungen, dieses Vertrages oder des geltenden Rechts zugelassen ist, (d) Nichtausübung einer angemessenen Einschätzung der Umstände, unter denen auf Dienste oder Zertifikate des Anbieters vertraut wurde, oder (e) Nichterfüllung von Verpflichtungen, die gemäß den entsprechenden Bestimmungen im Zusammenhang mit den Diensten erforderlich sind.


16.6 Schrifttypensoftware. Sofern die Software Schrifttypensoftware enthält, gilt Folgendes:


16.6.1 Der Kunde darf die Schrifttypensoftware zusammen mit der Software auf Computern wie unter Ziffer 2 beschrieben verwenden und die Schrifttypensoftware über mit dem Computer verbundene Ausgabegeräte ausgeben.


16.6.2 Sofern die zulässige Anzahl an Computern fünf (5) oder weniger beträgt, darf der Kunde die Schrifttypensoftware auf den Speicher (Festplatte oder RAM) eines mit mindestens einem dieser Computer verbundenen Ausgabegerätes herunterladen, damit die Schrifttypensoftware auf diesem Ausgabegeräte verbleibt. Des Weiteren darf der Kunde die Schrifttypensoftware für jedes Vielfache von fünf innerhalb der zulässigen Anzahl von Computern auf ein weiteres Ausgabegeräte herunterladen.


16.6.3 Der Kunde darf eine Kopie der Schrifttypen, die er für eine bestimmte Datei genutzt hat, an eine gewerbliche Druckerei oder ein anderes Serviceunternehmen weitergeben, und dieses Serviceunternehmen darf die Schrifttypensoftware zur Verarbeitung seiner Dateien verwenden, vorausgesetzt, es verfügt über eine gültige Lizenz zur Verwendung dieser Schrifttypensoftware.


16.6.4 Der Kunde darf Kopien der Schrifttypensoftware in seine elektronischen Dokumente integrieren, um diese zu drucken, anzusehen oder zu bearbeiten. Unter dieser Lizenz werden keine weiteren Rechte zum Integrieren gewährt oder vorausgesetzt.


16.6.5 Eine Ausnahme stellen die unter http://www.adobe.com/go/restricted_fonts_de aufgeführten Schrifttypen dar, die ausschließlich zum Betrieb der Softwarebenutzerschnittstelle und nicht zur Integration in Ausgabedateien in der Software enthalten sind. Derartige aufgelistete Schrifttypen sind nicht gemäß Ziffer 16.6 lizenziert. Der Kunde erklärt, dass er derartige aufgelistete Schrifttypen in bzw. mit keinen Softwareanwendungen, Programmen oder Dateien mit Ausnahme der Software kopieren, verschieben, aktivieren oder verwenden darf und dafür sorgen muss, dass kein Schrifttypenverwaltungswerkzeug derartige aufgelistete Schrifttypen kopiert, verschiebt, aktiviert oder verwendet.


16.7 After Effects Render Engine. Sofern die Software die Vollversion von Adobe After Effects enthält, darf der Kunde eine unbeschränkte Anzahl von Wiedergabemodulen auf Computern innerhalb seines internen Netzwerks, das mindestens einen Computer enthält, auf dem die Vollversion der Adobe After Effects Software installiert ist, installieren. Der Begriff „Render Engine“ (Wiedergabemodul) bezeichnet einen installierbaren Teil einer Software, der es ermöglicht, After Effects Projekte wiederzugeben, der jedoch nicht die gesamte After Effects Benutzerschnittstelle beinhaltet und nicht dazu genutzt werden kann, Projekte zu erstellen oder abzuändern.


16.8 Acrobat Standard, Acrobat Pro und Adobe Acrobat Suite - Funktionen. Wenn die Software Acrobat Standard, Acrobat Pro, Acrobat Suite oder bestimmte Funktionen innerhalb der obigen Software umfasst, gilt diese Ziffer 16.8.


16.8.1 Zusätzliche Definitionen.


16.8.1.1 „Verteilen“ bezeichnet die Auslieferung oder anderweitige Bereitstellung eines erweiterten Dokuments an einen oder mehrere Empfänger, gleich ob unmittelbar oder mittelbar und auf welche Weise, einschließlich über ein Netzwerk oder das Internet.


16.8.1.2 „Erweitertes Dokument“ bezeichnet eine PDF-Datei, die mit Hilfe der Software so bearbeitet wurde, dass sie das lokale Abspeichern von Dokumenten mit ausgefüllten PDF-Formularen ermöglicht.


16.8.2 Die Software kann Aktivierungstechnologie enthalten, die es dem Kunden ermöglicht, PDF-Dokumente mit bestimmten Eigenschaften durch die Nutzung eines digitalen Berechtigungsnachweises innerhalb der Software („Schlüssel“) auszustatten. Der Kunde verpflichtet sich, auf diesen Schlüssel nicht zuzugreifen, ihn nicht zu steuern, zu deaktivieren, zu entfernen, zu nutzen oder zu vertreiben, gleich für welchen Zweck.


16.8.3 Hinsichtlich jedes einzelnen erweiterten Dokuments steht dem Kunden jeweils nur eine der beiden folgenden Möglichkeiten offen: (a) das entsprechende erweiterte Dokument entweder an eine unbeschränkte Anzahl einzelner Empfänger auszugeben, jedoch nicht mehr als fünfhundert (500) einzelne ausgefüllte erweiterte Dokumente oder Ausdrucke entsprechender erweiterter Dokumente auszuwerten oder auswerten zu lassen oder (b) das entsprechende erweiterte Dokument an höchstens fünfhundert (500) einzelne Empfänger auszugeben, wobei die Auswertung der von den Empfängern ausgefüllten und an den Kunden zurückgesandten erweiterten Dokumente in ihrer Anzahl unbeschränkt ist. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen dieses Vertrages erhöhen sich die vorstehend genannten Höchstanzahlen durch den Erwerb zusätzlicher Nutzungslizenzen für Acrobat Standard, Acrobat Pro oder Adobe Acrobat Suite nicht (d. h. die vorstehend genannten Höchstanzahlen stellen unabhängig davon, wie viele zusätzliche Lizenzen der Kunde für die Nutzung von Acrobat Standard, Acrobat Pro oder Adobe Acrobat Suite ggf. erworben hat, die maximale Höchstgrenze dar).


16.9 Flash Player Projektoren und Runtime. Die Nutzungsrechte des Kunden für Flash Player, Projektoren, eigenständige Abspieler, Plug-in, Runtime oder ActiveX Control, die dem Kunden als Bestandteil der Software bzw. mit der Software oder in einer Ausgabedatei zur Verfügung gestellt werden, unterliegen den unter http://www.adobe.com/go/flashplayer_usage_de festgelegten Bestimmungen. Sofern und soweit dort nicht anders bestimmt ist, ist der Kunde nicht zur Nutzung und zum Vertrieb entsprechender Software berechtigt.


16.10 Contribute Publishing Dienste. Gemäß der zusammen mit der Software bereitgestellten Endbenutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software darf der Kunde nur dann eine Verbindung zur Contribute Publishing Services Software herstellen, wenn der Kunde für jede Person, die ggf. eine Verbindung zur Contribute Publishing Software herstellt, eine entsprechende Lizenz erworben hat, mit der Maßgabe, dass Testversionen der Adobe Contribute Software die Contribute Publishing Services Software gemäß den Bestimmungen der Endbenutzerlizenzvereinbarung für die Contribute Publishing Services Software installieren und eine Verbindung zu ihr herstellen dürfen.


16.11 Adobe Presenter. Sofern die Software Adobe Presenter beinhaltet und der Kunde das Adobe Acrobat Connect Add-in in Verbindung mit der Nutzung der Software installiert oder verwendet, stimmt der Kunde zu, dass er ein derartiges Add-in ausschließlich auf einem Desktopcomputer und nicht auf Produkten, die keine PCs sind, einschließlich unter anderem einer Internetanwendung, eines Digitalempfängers, eines tragbaren Geräts, eines Telefons oder eines Web-Pad-Geräts installiert oder verwendet. Des Weiteren dürfen Teile der Software, die in mit Hilfe der Software erstellte Präsentationen, Daten oder Inhalte eingebettet sind („Adobe Presenter Run-Time“), nur zusammen mit den entsprechenden Präsentationen, Daten oder Inhalten verwendet werden. Der Kunde verwendet Adobe Presenter Run-Time ausschließlich eingebettet in entsprechende Präsentationen, Daten oder Inhalte und sorgt dafür, dass sämtliche Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte dies ebenfalls tun. Außerdem darf der Kunde Adobe Presenter Run-Time nicht anderweitig verwenden, und er muss dafür Sorge tragen, dass Lizenznehmer entsprechender Präsentationen, Daten oder Inhalte Adobe Presenter Run-Time nicht ändern, zurückentwickeln oder disassemblieren.


16.12 Flash Builder mit LiveCycle Data Services (LCDS) Datenverwaltungsbibliothek. Adobe Flash Builder kann die Bibliothek fds.swc enthalten. Der Kunde darf fds.swc nur zur Bereitstellung kundenseitiger Datenverwaltungsfunktionen und als Ausgabedatei in Software, die er unter folgenden Bedingungen entwickelt, verwenden: Der Kunde ist nicht berechtigt, (a) fds.swc zu verwenden, um Assoziationen oder Offline-Funktionen zu aktivieren oder (b) fds.swc in eine Software zu integrieren, die Adobe LiveCycle Data Services oder BlazeDS ähnelt. Für eine der oben beschriebenen Verwendungen muss der Kunde bei Adobe eine separate Lizenz anfordern.


16.13 Digital Publishing Suite. Die folgenden Bedingungen gelten, wenn Software bestimmte Komponenten oder Funktionen enthält, die für die Verwendung mit oder den Zugriff auf Digital Publishing Suite konzipiert sind, und zwar vorbehaltlich der zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Digital Publishing Suite. „DPS-Desktopwerkzeuge“ bedeutet Folio Overlays Panel, Folio Builder Panel, Content Viewer für Desktop und Digital Publishing Plug-in für InDesign. Wenn die Software ein DPS-Desktopwerkzeug (oder eine Komponente) umfasst, ist der Kunde vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in Ziffer 16 oder in den zusätzlichen Nutzungsbedingungen berechtigt, die DPS-Desktopwerkzeuge ausschließlich zu folgenden Zwecken zu installieren und zu verwenden: (a) Erstellung oder Herstellung des Inhalts zur Anzeige mit Content Viewer („Ausgabe“), (b) Evaluierung und Testen der Ausgabe und (c), sofern verfügbar, Zugriff auf die und Verwendung der Adobe Digital Publishing Suite Dienste gemäß den zusätzlichen Nutzungsbedingungen. Der Kunde ist, außer wenn hierin anderweitig festgelegt, nicht berechtigt, die DPS-Desktopwerkzeuge anzuzeigen, zu vertreiben, zu ändern oder öffentlich auszuführen.


16.14 AVC VERTRIEB. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine AVC-Import- und Exportfunktionalität enthält: DIESES PRODUKT IST GEMÄSS DER AVC-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE PERSÖNLICHE, NICHT GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER FÜR DIE FOLGENDEN ZWECKE LIZENZIERT: (a) ZUR KODIERUNG VON VIDEO GEMÄSS DEM AVC-STANDARD (“AVC-VIDEO”) UND/ODER (b) ZUR DEKODIERUNG VON AVC-VIDEO, DAS EIN VERBRAUCHER FÜR PERSÖNLICHE, NICHT GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN KODIERT UND/ODER VON EINEM AUTORISIERTEN AVC-VIDEO-ANBIETER BEZOGEN HAT. FÜR ANDERE ZWECKE WIRD KEINE LIZENZ ERTEILT. WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE VON MPEG LA, L.L.C. UNTER http://www.adobe.com/go/mpegla_de.


16.15 VERTRIEB VON MPEG-2. Der folgende Hinweis gilt für Software, die eine MPEG-2 Import- und Exportfunktionalität enthält: JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS AUSSER DER PERSÖNLICHEN NUTZUNG DURCH DEN VERBRAUCHER, SOFERN DIESE DEM MPEG-2-STANDARD FÜR DIE KODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR GEPACKTE MEDIEN ENTSPRICHT, IST OHNE LIZENZ IM RAHMEN GÜLTIGER PATENTE IM MPEG-2-PATENTPORTFOLIO AUSDRÜCKLICH VERBOTEN. EINE ENTSPRECHENDE LIZENZ IST BEI PEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206, USA, ERHÄLTLICH.


16.16 Apple. Wenn die Software von der Anwendungsvertriebsplattform Apple iTunes heruntergeladen wird („Anwendungsprogramm“), erklärt sich der Kunde mit den folgenden zusätzlichen Bedingungen einverstanden: (a) Apple übernimmt keinerlei Haftung für das Anwendungsprogramm und seinen Inhalt, (b) die Nutzung des Anwendungsprogramms durch den Kunden beschränkt sich auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung des Anwendungsprogramms auf einem iPhone™, iPad™ oder iPod Touch™, das der Kunde besitzt oder kontrolliert, gemäß den für die Anwendungsvertriebsplattform geltenden Nutzungsbedingungen, (c) Apple ist in keiner Weise verpflichtet, Wartungs- oder Unterstützungsdienste für das Anwendungsprogramm zu erbringen, (d) soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, hat Apple keine Gewährleistungspflicht im Zusammenhang mit dem Anwendungsprogramm, und Adobe trägt die Verantwortung für etwaige Forderungen, Verluste, Haftungsansprüche, Schäden, Kosten oder Ausgaben infolge einer Nichterfüllung einer in diesem Vertrag festgelegten Gewährleistung, (e) Apple übernimmt keinerlei Haftung für Forderungen im Zusammenhang mit dem Anwendungsprogramm oder dem Besitz und/oder der Verwendung des Anwendungsprogramms durch den Kunden einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) Produkthaftungsansprüche, (ii) Behauptungen, dass das Anwendungsprogramm gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt und (iii) Ansprüche, die sich aus dem Verbraucherschutzrecht ergeben, (f) Apple haftet nicht für Behauptungen Dritter, dass das Anwendungsprogramm gegen Rechte an geistigem Eigentum eines Dritten verstößt, und (g) Apple und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit einem derartigen Anwendungsprogramm Drittbegünstigte dieses Vertrags, und Apple ist berechtigt, den Vertrag als Drittbegünstigter gegenüber dem Kunden durchzusetzen.


Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von Adobe wünschen, verwenden Sie bitte die Anschriften und Kontaktinformationen, die dem Produkt beiliegen.


Der Name dieser Software, Adobe, Acrobat, Adobe Connect, AIR, After Effects, Authorware, Business Catalyst, Contribute, Creative Suite, Digital Publishing Suite, Flash, Flash Builder, LiveCycle, Pixel Bender, Presenter, Shockwave und alle zugehörigen Titel und Logos sind eingetragene Marken bzw. Marken von Adobe Systems Incorporated in den Vereinigten Staaten von Amerika und/oder anderen Ländern. Alle anderen Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Eigentümer.


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